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Funkordnung auf dem Zellokanal Elbe-Weser

Funkordnung

Zellokanal „Elbe-Weser“

1. Zweck des Kanals

Der Zellokanal „Elbe-Weser“ dient der Kommunikation zwischen Funkteilnehmern im Gebiet Elbe-Weser, Deutschlandweit und der ganzen Welt.
Ziel ist der Austausch von Informationen, die Pflege der Funkkameradschaft sowie die Unterstützung von Funkfreunden im täglichen Funkbetrieb.

Der Kanal steht allen Funkstationen offen, die sich an die nachfolgenden Regeln und die allgemein anerkannten Grundsätze der Funkdisziplin halten.


2. Allgemeine Grundsätze

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, sachlichen und kameradschaftlichen Umgangston.

Folgende Grundsätze gelten auf dem Kanal:

  • gegenseitiger Respekt und Höflichkeit

  • keine diskriminierenden oder beleidigenden Inhalte

  • sachlicher und störungsfreier Funkbetrieb

Der Kanal versteht sich als offene und freundliche Funkgemeinschaft.


3. Funkdisziplin

Zur Sicherstellung eines geordneten Funkverkehrs sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Vor dem Senden ist der Kanal kurz abzuhören, um laufende Gespräche nicht zu unterbrechen.

  • Durchgänge sind kurz, verständlich und strukturiert zu halten.

  • Nach jedem Durchgang ist eine kurze Pause einzuhalten, damit weitere Stationen teilnehmen können.

  • Dauerübertragungen oder absichtliches Blockieren des Kanals sind zu unterlassen.

  • Störungen des Funkbetriebs sind zu vermeiden.


4. Rufzeichen und Anrufverfahren

Zur besseren Verständlichkeit wird empfohlen, beim Funkverkehr ein festes Rufzeichen oder Stationsnamen zu verwenden.

Empfohlene Reihenfolge beim Anruf:

  1. Rufzeichen der Gegenstation

  2. eigenes Rufzeichen

  3. Nachricht oder Anfrage

Beispiel:
„13EW07 von 13EW01“

Bei allgemeinen Anrufen an mehrere Teilnehmer:
„Moin Elbe-Weser, hier ist 13EW01 - ist jemand QRV?.“


5. Not- und Dringlichkeitsverkehr

Notrufe haben absolute Priorität.

Im Falle eines Notrufs gilt:

  • Der Kanal ist sofort freizuhalten.

  • Nur Stationen, die direkte Hilfe leisten können, antworten.

  • Der Funkverkehr ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

Beispiel:
„Notruf, Notruf, Notruf – hier Station …“


6. Zulässige Inhalte

Der Kanal dient unter anderem folgenden Zwecken:

  • Funkrunden und Gespräche zwischen Funkfreunden

  • Austausch über Funktechnik und Funkbetrieb

  • regionale Informationen und Hinweise

  • Unterstützung von mobilen oder stationären Funkstationen

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Musikübertragungen

  • Dauerträger oder absichtliche Störungen

  • unangemessene oder beleidigende Inhalte


7. Kanaladministration

Die Betreiber bzw. Administratoren des Kanals überwachen die Einhaltung dieser Funkordnung.

Bei Verstößen können folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Hinweis oder Ermahnung

  • temporärer Ausschluss vom Kanal

  • dauerhafter Ausschluss bei wiederholten oder schweren Verstößen


8. Funkkameradschaft

Der Zellokanal „Elbe-Weser“ lebt von der aktiven Teilnahme seiner Funkfreunde.
Neue Stationen sind jederzeit willkommen.

Ein respektvoller Umgang sowie eine gute Funkpraxis tragen dazu bei, den Kanal dauerhaft als freundliche und zuverlässige Kommunikationsplattform zu erhalten.

Euer Admin,
Marcus (13EW01)